Zustimmung des Landkreises zum Durchführungsplan zur  Beweissicherung im Rahmen der Förderung von Grundwasser des OOWVs

Der LK hat dem o. g. Plan nach Änderungen und Ergänzungen zugestimmt.

Dies wurde in der Presse durch eine  amtliche Bekanntmachung am 30.04.2014 veröffentlicht. s. unten

Auf der Internet-Seite des LK sind die Änderungen und Ergänzungen zu finden.

Leider ist das entsprechende Konzept nicht als kompletter Text zu finden. Wer es durch-arbeiten möchte, wird sich am besten die beiden vorhandenen Texte ausdrucken und sie nebeneinanderliegend bearbeiten.

Gegen dieses Konzept gab es Einwände von 60 Betroffenen und elf Trägern öffentlicher Belange.

Der Landkreis erwähnt in der Zustimmung, dass er diese Einwände berücksichtigt hat, „sofern diese fachlich erforderlich und auch verhältnismäßig sind“.

Die IGUVW prüft derzeit diesen Plan der Beweissicherung intensiv, um dann entsprechende Konsequenzen zu ziehen.

Bis zum 30.05.2014 kann gegen das genehmigte Konzept beim Verwaltungsgericht Oldenburg Klage erhoben werden.

 

OV 2014.04.30 Beweissicherung

Quelle: OV vom 30.04.2014

 

   
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