OV 31.12.2012 Brunnen Friedhof

(Quelle: OV vom 31.12.2012)

 

KOMMENTAR IGUVW:

Das Versiegen des Brunnens ist unserer Ansicht nach eine direkte Folge der Wasserentnahme durch den OOWV. Karten des OOWVs zeigen eine Absenkung im Bereich des Friedhofs um ca. 2,7 Meter, nach unseren Messungen im März 2011 (Zeit der Grundwasserhöchststände) betrifft die Absenkung sogar ca. 3,3 Meter. Unseres Wissens nach ergibt sich die Entschädigungspflicht schon aus dem Wasserhaushaltungsgesetz. Zudem haben wir von 1964 das nachfolgende Schriftstück:

 

1964.10.15 Einleitung

Auszug aus Seite 3:

1964.10.15 Hausbrunnen

Das Dokument steht Ihnen hier zur Verfügung. (bitte hier klicken)

Der vom OOWV geknüpfte Zusammenhang zum laufenden Wasserrechts-Verfahren ist unseres Erachtens  nach in keiner Weise gegeben. Es handelt sich schließlich um Schäden, die bei der derzeitig bewilligten Entnahme entstanden sind.  Sicherlich wäre der OOWV gut beraten, hier zügig die gesamten Kosten zu erstatten, um nicht die Kirchengemeinde und somit alle Friedhofsnutzer zwangsläufig durch unnötig hohe Nutzungsgebühren zu belasten.

Unserer Meinung nach sollte die Oldenburgische Landeskirche durch rechtliche Beratung erfahren, welche Schritte vorzunehmen sind, um Recht für die Kirchengemeinde zu bekommen.

Für uns scheint dieser Fall ein weiteres Indiz dafür, dass der OOWV versucht, vor dem Entscheid im Wasserrecht die Erfassung von Schäden in jedem Fall zu umgehen.. Anders ist aus unserer Sicht auch das Hinauszögern der forstwirtschaftlichen Beweissicherung (wurde trotz Auflage des Wasserrechtsbescheids bis heute nicht umgesetzt) nicht  zu erklären, da die Schäden hier unübersehbar sind. Hierfür ist auch der Friedhofswald (zu sehen im Film) das beste Beispiel. Die Genehmigungsbehörde müsste u. E. unbedingt die Beweissicherung beauftragen, um die Schäden vor einer Entscheidung  über das Wasserrechts-Verfahren zu dokumentieren. Ohne Schäden im Vorfeld zu untersuchen, ist unserer Meinung nach ein neuer Bewilligungsbescheid nicht zu erteilen. Auch aus diesem Grund ist eine zügige Aufnahme der Beweissicherung hier unbedingt notwendig.

Erfahrungsaustausch / Wir würden gerne wissen...:

Haben Sie -ganz gleich in welcher Region- Erfahrungen mit durch Wasserentnahme trocken gefallene Brunnen oder ähnlichem gemacht? Haben Sie sich an den Verursacher gewandt? Wurden Ursachen genau festestellt? Wie wurde der Schaden behoben, bzw. beglichen? Schreiben Sie uns - entweder öffentlich als Eintrag ins Gästebuch- oder an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Vielen Dank für Ihre Mühe!

   
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