Beweissicherung 2013

Das Nachfolgende Schreiben wir hier nur Auszugsweise wiedergegeben:

Anlage 5 UIG greve Ausgleichszahlungen 2013 Seite  11

 

Anlage 5 UIG greve Ausgleichszahlungen 2013 Seite 1 2

Anlage 5 UIG greve Ausgleichszahlungen 2013 Seite 2 1

 

Anlage 5 UIG greve Ausgleichszahlungen 2013 Seite 3 1

 Erklärungen zu den Auswertungen finden Sie im unterem Teil dieses Artikels!

Anlage 1 Seite 1

Anlage 1 Seite 2

Anlage 1 Seite 3

 Auszug aus dem Schreiben an die LWK vom 15.11.2015 das ges. Schreiben finden Sie hier

1.     Nach umfangreichen Auswertungen der uns vorliegenden Beweissicherungsunterlagen der LWK (Anlage 1), bezüglich der vom OOWV für das jeweilige Beweissicherungsjahr an die LWK übermittelten Flurabstände, steht zweifelsfrei fest, dass der OOWV die tatsächlichen Flurabstände manipuliert und falsche Daten mitgeteilt hat.

Dies soll anhand einiger Beispiele verdeutlicht werden:

1.1.  So wurde z. B. für die Musterfläche 23 in den Jahren 2006 – 2012 der Flurabstand mit 2,0 – 3,0 bzw. mit 3,0 Metern angegeben. Für das Beweissicherungsjahr 2013 wurde der Flurabstand hier plötzlich mit 1,0 – 1,3 Metern angegeben (Differenz: 1,0 – 1,7 Meter).

1.2.  Für die Musterflächen 15 & 16 wurden in den Vorjahren die Flurabstände mit 2,0 – 3,0 Metern angegeben. Im Beweissicherungsjahr 2013 wurden Flurabstände von 1,0 – 1,3 Meter angegeben (Differenz: 1,0 – 1,7 Meter).

1.3.  Für die Beweissicherungsfläche XXIII B wurden in den Vorjahren die Flurabstände mit 3,0 – 4,0 Metern angegeben. Im Beweissicherungsjahr 2013 wurde der Flurabstand mit 1,7 – 2,0 Metern angegeben (Differenz: 1,3 – 2,0 Meter).

Weitere Details hierzu entnehmen Sie bitte der Anlage 1.

 

Eine Beweissicherung mit solch massiven Abweichungen ist von vorneherein zum Scheitern verurteilt!

 

Da die LWK Cloppenburg auch in den Vorjahren für die Feldbeobachtungen der Beweissicherung zuständig war, erwarten wir Antworten auf folgende Fragen:

1.1.1.     Was wurde unternommen, um zur Klärung der offensichtlichen massiven, unerklärlichen Abweichungen plausible Antworten zu erhalten? Falls nichts unternommen wurde, warum wurde nichts unternommen?

1.1.2.     Wurden die für die Beweissicherung 2013 angegebenen Flurabstände seitens der LWK Cloppenburg überprüft, bzw. sonstige Maßnahmen zur Prüfung der Sachlage ergriffen? Was hat die Überprüfung ergeben?

1.1.3.     Welche Maßnahmen wurden von der LWK ergriffen, um für die Zukunft sicherzustellen, dass mit genauen und korrekten Daten gearbeitet wird?

1.1.4.     Da unzweifelhaft durch die fehlerhaften Flurabstände entweder in der Vergangenheit oder aber 2013 und möglicherweise darüber hinaus falsche Ergebnisse der Beweissicherung die Folge sind, bzw. waren, erwarten wir umfassende Antworten, welche Maßnahmen die LWK zur Korrektur der fehlerhaften Ergebnisse unternommen hat.

1.1.5.     Sollte die LWK für die offensichtlich völlig unplausiblen Flurabstände, die  vom OOWV für die Beweissicherung geliefert wurden, keine Erklärung erhalten oder eingefordert haben, so bitten wir dies umfassend zu begründen.

 

Unterkategorien

   
© www.IGUVW.de